Dienstunfähigkeits­versicherung

  • Dienstunfähigkeitsversicherung = Absicherung für Beamte

  • Besonders wichtig ist die "DU-Klausel"

  • Erst nach 5 Dienstjahren Anspruch auf Ruhegeld

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist die private Absicherung von Beamten bei dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft.
  • Verträge sollten immer die „DU-Klausel" enthalten, um Leistungen zu bekommen.
  • Eine Dienstunfähigkeit bedeutet keine Berufsunfähigkeit
  • Erst nach 5 Dienstjahren hat man Anspruch auf das Ruhegeld des Dienstherrn.

Inhalt

Eine Dienstunfähigkeit bedeutet keine gleichzeitige Berufsunfähigkeit. Dienstunfähig ist, wer seiner Beamtentätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Findet die Person in der privaten Wirtschaft eine ausführbare Tätigkeit, gilt er nicht als berufsunfähig. Damit entfällt der Anspruch auf die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Definition Dienstunfähigkeits­versicherung

Kann man seinen Job, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben, sind viele Personen dagegen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Dies ist für Menschen im normalen Angestelltenverhältnis oder in der Selbstständigkeit eine sinnvolle Zusatzversicherung. So müssen sie bei einem dauerhaften Jobverlust keine finanziellen Nachteile erleiden. Auch Beamte haben die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Jedoch spricht man in dem Fall von einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Das liegt daran, dass Beamte in Deutschland in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis gegenüber ihrem Dienstherrn, dem Staat, stehen.

Die Dienstunfähigkeit ist im § 44 Bundesbeamtengesetz definiert. Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

Besonderheiten bei der Dienstunfähigkeit für Beamte

Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit obliegt dem Dienstherrn. Auf Grundlage eines Amtsarztes wird sich versichert, dass keiner alternativen Tätigkeit innerhalb des öffentlichen Dienstes nachgegangen werden kann. Tritt der Fall der DU ein, wird die Person in den Ruhestand versetzt. Aufgrund des speziellen Arbeitsverhältnisses wird dann ein Ruhegehalt in Abhängigkeit der Dienstjahre gezahlt. Nach 40 Dienstjahren liegt die Höhe der Zahlung allerdings nur bei 71,75 % des letzten Gehalts.

Berufsanfänger sind schlechter abgesichert. Ist man Beamter auf Probe, auf Widerruf oder kann man eine Dienstzeit von 5 Jahren nicht nachweisen, ist man durch den Dienstherrn bei einer DU nicht abgesichert. Das bedeutet, dass diese Personengruppen nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen werden. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, die im BBG § 49 geregelt sind. Tritt die Dienstunfähigkeit infolge einer Tätigkeit unter dem Dienstherrn auf, wird trotzdem ein Ruhegehalt gezahlt.

Beamte, die entlassen werden, werden anschließend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Doch dort gilt ebenfalls ein Versicherungszeitraum von 5 Jahren, um Anspruch auf Leistungen zu haben.

Personen im normalen Angestelltenverhältnis beziehen im Falle der BU eine Erwerbsminderungsrente.

Nicht jeder Beamte hat einen Anspruch auf das Ruhegehalt. In der Regel wird dies nur gewährt, wenn man eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahre nachweisen kann. Das Ruhegehalt lässt sich dabei mit der Formel „Dienstjahre x 1,79375“ berechnen. Bei dem Ergebnis handelt es sich um eine Prozentzahl!

Enthält die Vertragsformulierung Sätze, die mit „aus medizinischen Gründen …“ beginnen, ist Vorsicht geboten! Aber auch Sätze, die das Wort „Berufsunfähigkeit“ verwenden, weisen auf einen unseriösen Anbieter hin.

Der Vertrag sollte auch Formulierungen zu einer Teil-Dienstunfähigkeit enthalten!

Die Dienstunfähigkeits­klausel

Vor dem Vertragsabschluss ist es unbedingt notwendig zu prüfen, ob die „Dienstunfähigkeitsklausel“ oder auch „Beamtenklausel“ im Vertrag enthalten ist. Versicherer haben durch die Vertragsfreiheit in Deutschland die Möglichkeit individuelle Formulierungen in dem Vertrag niederzuschreiben. Enthält der Vertrag Formulierungen über eine zusätzliche Prüfung der Berufsunfähigkeit, handelt es sich um keinen seriösen Anbieter. Dies bedeutet im Ernstfall, dass die Versicherung bei einer DU keine Leistungen übernimmt, wenn man einen Job in der privaten Wirtschaft nachgehen kann. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird die Situation von Beamten anerkannt und auf eine gesonderte Einzelprüfung verzichtet.

Kostenübersicht DU-Versicherung

Bei der Beitragskalkulation spielen folgende Merkmale eine Rolle:

  • Alter
  • Ausgeübter Beruf
  • Höhe der DU-Rente
  • Gesundheits- und Risikofaktor

Geht man einer Tätigkeit beim Finanzamt nach, ist man 30 Jahre alt und möchte eine BU-Rente von 1.000 € erhalten, können monatliche Zahlungen zwischen 40 und 50 € anfallen. Ein Gymnasiallehrer mit vergleichbaren Angaben liegt dagegen zwischen 55 und 65 €.

Der Vertrag sollte eine Dynamik-Klausel enthalten. Im Laufe der Jahre steigt für Beamte das Ruhegehalt. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass Versicherte im hohen Alter auf eine geringere DU-Rente angewiesen sind. Infolgedessen sollte sich der Vertrag diesen Verhältnissen anpassen. Je älter man wird, desto geringer sollten also die Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung ausfallen.

Wann greift die Dienstunfähigkeits­versicherung?

Die Dienstunfähigkeit tritt nach Definition ein, sodass die Versicherung durch einen Nachweis eines Arztes bzw. des Dienstherrn die Leistungen an den Versicherten auszahlt. Aufgrund vertraglicher Regelungen können bei der DU aber auch andere Szenarien auftreten. Gerade für Beamte auf Probe oder auf Widerruf kann dies problematisch werden.

Versicherungen haben für sehr junge Personen oftmals eine Klausel zur Berufsunfähigkeit eingebaut. Somit erhalten sie bei einer DU keine Zahlungen der Versicherungen, sondern müssen einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft nachgehen. Erst, wenn auch die BU nachgewiesen ist, zahlen Versicherer.

Benötigt man eine Dienstunfähigkeits­versicherung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Angestellte bzw. für Selbstständige nicht vorgeschrieben. Jedoch handelt es sich bei der BU um eine sehr wichtige Versicherung, da sie eine finanzielle Absicherung bildet, wenn die Arbeitskraft wegfällt. Es dem Grund ist es sinnvoll eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Genauso verhält es sich auch bei der DU-Versicherung. Zumal junge Beamte und Beamte auf Probe und Widerruf keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben. Ebenso gibt es, wie in der privaten Wirtschaft auch unter Beamte bestimmte Berufe, in denen das Risiko auf eine Dienstunfähigkeit deutlicher höher ausfällt. Ein Blick in die Statistik für eine DU unter Beamten zeigt, dass jeder fünfte Beamte dienstunfähig wird.

Risiko-Berufsgruppen Beamte – Hier lohnt sich eine DU

Diese Berufsgruppe ist sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Auf der einen Seite sind Soldaten besonderen körperlichen Anforderungen ausgesetzt und auf der anderen Seite auch einer sehr hohen psychischen Belastung. Gerade der Einsatz in Kriegsgebieten kann erhebliche Folgeschäden und eine DU verursachen.

Ein Blick in die Nachrichten genügt, um zu erkennen, dass diese Berufsgruppe besonderen Anforderungen ausgesetzt ist. Auf Streife kann es für Polizisten zu ungeahnten Situationen kommen, sodass sie von ihrer Waffe Gebrauch machen oder selbst körperliche Verletzungen hinnehmen müssen. Somit sind sie einer starken psychischen und körperlichen Belastung ausgesetzt, die zur DU führen kann.

Im Referendariat wird man auf die Beamtenlaufbahn vorbereitet, ist jedoch noch nicht staatlich abgesichert. Auch eine Dienstzeit von 5 Jahren kann nicht nachgewiesen werden. Aus dem Grund ist eine Absicherung fast unabdingbar.

Lehrer gehören zu den Risiko-Berufsgruppen. Auch wenn sie dafür in der Öffentlichkeit belächelt werden, sprechen die zunehmenden Fälle an Depressionen innerhalb der Berufsgruppe Bände. Daher ist eine DU für Lehrer eine wichtige Absicherung.

Die größten DU-Versicherer

Wirft man einen Blick auf den Tarif-Test der Stiftung Warentest, stellt man fest, dass die Allianzversicherung ganz vorne mitspielt. Die Versicherung ist nicht nur der größte Anbieter auf dem Markt, sondern zeichnet sich auch regelmäßig mit ihren maßgeschneiderten Produkten aus. So auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die DBV ist der Spezialist für den öffentlichen Dienst. Sie platzieren sich regelmäßig bei Verbrauchertest auf den ersten Rangen. Somit machen sie ihrem Namen „Deutsche Beamten Versicherung“ alle Ehre. Die Produkte im Zusammenhang mit der DU erfüllen die Bedürfnisse der Beamten vollumfänglich.

Die Debeka bemüht sich individuelle Kundenwünsche umsetzen. Tarife für eine Berufsunfähigkeit können flexibel an den Beruf angepasst werden. Ebenso lassen sich die Verträge auf Wunsch mit der DU-Klausel ausstatten.

Ähnlich der Signal Iduna hat sich HUK gezielt auf die Bedürfnisse von Beamten fokussiert. Gleichzeitig glänzt der Versicherer aber auch durch besonders günstige Tarife für junge Beamte bis 30 Jahre.

Eine Versicherung, die sich auf Beamte fokussiert hat. Die DU-Klausel ist echt und das Leistungsspektrum vielfältig. Kunden können sich hier für einen Premium-Tarif, aber auch für eine Basisausführung entscheiden. Hervorzuheben ist auch die Klausel auf eine Teilweise-Dienstunfähigkeit.

Kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Fazit

Die Dienstunfähigkeitsversicherung stellt eine finanzielle Absicherung für Beamte dar. Fällt ihre Arbeitskraft durch eine Krankheit dauerhaft weg und können sie nicht anderweitig eingesetzt werden, springt die Versicherung mit monatlichen Zahlungen ein. Da das Risiko einer Dienstunfähig nicht zu unterschätzen ist, handelt es sich um eine sinnvolle private Absicherung. Auch wenn der Dienstherr ein Ruhetagegeld zahlt ist dieses an bestimmte Bedingungen geknüpft, sodass man von diesen Leistungen nicht unbedingt vollständig leben kann. Allerdings sollte man Anbieter einer DU-Versicherung genau unter die Lupe nehmen und prüfen, ob die DU-Klausel im Vertrag richtig eingebaut ist. Ansonsten hat man keinen Anspruch auf die Leistung und muss im Ernstfall weiter in der privaten Wirtschaft arbeiten.

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